Bei Schulversäumnissen muss am Fehltag eine Entschuldigung mit Angabe des Namens und der Klasse (telefonisch, per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beim Sekretariat) vor Unterrichtsbeginn bzw. bis 08:15 Uhr durch eine*n Erziehungsberechtigte*n bzw. volljährigen Jugendlichen erfolgen.

Eine schriftliche Entschuldigung muss nach Wiedererscheinen spätestens am dritten Tag unaufgefordert bei dem*der Tutor*in abgegeben werden. Andernfalls gilt das Fernbleiben schulrechtlich als unentschuldigt. Ein ärztliches Attest ist generell notwendig bei Erkrankungen, die länger als eine Schulwoche dauern und an Tagen mit zentralen Prüfungen, in der Oberstufe zusätzlich an Tagen mit angekündigter Leistungsfeststellung (hierzu zählen neben Tests auch vereinbarte Vorträge und Referate). An Tagen mit zentralen Prüfungen muss das ärztliche Attest die Prüfungsuntauglichkeit bestätigen.

Erkrankte Schüler*innen dürfen auch nicht an einzelnen bzw. ausgewählten Unterrichtsblöcken teilnehmen, um andere Menschen nicht anzustecken bzw. auch aus Versicherungsgründen.

Anträge auf Beurlaubungen mit mehr als zwei Tagen sind mindestens zwei Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung zu richten. Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind generell nicht zulässig.